Unternehmenspartner - corplife Lunch
Stand: März 2022
1. Geltungsbereich
1.1. Die Corplife GmbH, Wasserzeile 27, 3400 Klosterneuburg, FN 442616 g (im Folgenden „Lizenzgeber“ oder „Corplife“), lizensiert von ihr hergestellte Software zum Management des Mittagszuschusses eines Partnerunternehmens („Lizenznehmer“) im Zusammenhang mit „steuerfreien Zuschuss zum Mittagessen“, aktiven Usern der App, und Personen, die vom Partnerunternehmen Zugänge zur App „Corplife Lunch“ erhalten (idf „User“).
1.2. Corplife und das Partnerunternehmen haben einen Lizenzvertrag über die Verwendung von Corplife Lunch durch Mitarbeiter, aktive User der App, und Personen, die vom Partnerunternehmen Zugänge zur App „Corplife Lunch“ erhalten (idf „User“) abgeschlossen. Das Partnerunternehmen ist Lizenznehmer der Software Corplife Lunch und (idR) Dienstgeber der User, die Corplife Lunch auf ihren Smartphones verwenden und für die die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten.
1.3. Der User darf Corplife Lunch nur verwenden, wenn er den vorliegenden Nutzungsbedingungen zugestimmt hat und hat die Verwendung von Corplife Lunch zu unterlassen, wenn er den Nutzungsbedingungen nicht zugestimmt hat.
2. Inhalte von Corplife Lunch
2.1. Die Anwendungssoftware Corplife Lunch besteht aus einer App (iOS und Android) und einem Web-Admin Bereich.
• App Corplife Lunch: User des Lizenznehmers haben die Möglichkeit den steuerfreien Zuschuss für Mittagessen über die App Corplife Lunch geltend zu machen. User können die App zum Hochladen der Rechnungen verwenden und dadurch ihren vom Lizenznehmer zur Verfügung gestellten steuerfreien Zuschuss zum Mittagessen geltend zu machen.
• Web – Admin Bereich: Über den Web-Admin Bereich kann der Lizenznehmer diverse Daten einsehen (Nutzungs-Ratio Supermarkt vs. Restaurants), Exports für die Lohnverrechnung erstellen und seine User verwalten.
3. Leistungen des Lizenzgebers
3.1. Corplife stellt dem Partnerunternehmen im Rahmen des Lizenzvertrages das nicht ausschließliche, auf die Dauer des Vertragsverhältnisses befristete, nicht auf Dritte übertragbare Recht zur Nutzung der Anwendungssoftware „Corplife Lunch“ zu den jeweils gültigen Zahlungsbedingungen zur Verfügung. Das Partnerunternehmen hat das Recht, Corplife Lunch für seine unternehmerischen Zwecke, d.h. zur Erfassung und Abrechnung des steuerfreien Mittagszuschusses aus seinem Arbeitsverhältnis mit Usern, zu verwenden. An Sourcecodes (Quelltext) oder sonstigen Entwicklungsdokumentationen erhält weder das Partnerunternehmen noch der User Nutzungsrechte. Alle aus Patent-, Marken-, Musterschutz-, und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an Corplife Lunch stehen Corplife zu. Der User ist berechtigt, die App zur Erfassung der unter Punkt 2. aufgelisteten Belege und Daten zur Unterstützung der unternehmerischen Zwecke des Lizenznehmers zu benützen. Die Weiterleitung der Daten an den Lizenznehmer erfolgt nur entsprechend der Vereinbarungen zwischen Corplife und dem Lizenznehmer, sowie entsprechend der erteilten Einwilligung.
3.2. Festgehalten wird, dass Corplife Lunch, seine Form und seine Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Eine über diese Vereinbarung hinausgehende Nutzung von Corplife Lunch ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Corplife nicht zulässig. Corplife ist berechtigt, Corplife Lunch entsprechend den technischen und rechtlichen Gegebenheiten laufend anzupassen.
3.3. Die Software Corplife Lunch wird dem User nach Möglichkeit rund um die Uhr (7x24) zur Verfügung gestellt. Corplife ist jedoch berechtigt, die Verfügbarkeit durch Zeiten zur Erfüllung von Wartungs- und Updatearbeiten einzuschränken.
3.4. Das Partnerunternehmen erhält das Recht zur Nutzung von Corplife Lunch durch seine User ab Abschluss des Lizenzvertrages oder ab einem späteren, im Lizenzvertrag vereinbarten Zeitpunkt, für die Dauer des Lizenzvertrages. Corplife stellt Zugangs- und Registrierungsmöglichkeiten für vom Partnerunternehmen genannte User zur Verfügung.
3.5. Corplife ist für die technische und inhaltliche Wartung der Software Corplife Lunch verantwortlich. Corplife steht dem User für Rückfragen im Zusammenhang mit der Nutzung bzw. auftretenden Problemen bei der technischen Abwicklung der Spesenerfassung durch Corplife Lunch per E-Mail oder Telefon (Support) zwischen 9:00 und 18:00 werktags zur Verfügung.
4. Pflichten des Users und wichtige Hinweise
4.1. Der User ist nur nach Absprache mit dem Partnerunternehmen und nur während aufrechtem Dienstverhältnis mit dem Partnerunternehmen zur Nutzung von Corplife Lunch berechtigt. Scheidet der User aus dem Dienstverhältnis mit dem Partnerunternehmen aus oder untersagt das Partnerunternehmen die Nutzung von Corplife Lunch durch den User, ist es dem User nicht mehr gestattet, Corplife Lunch zu verwenden. In diesen Fällen hat der User aus eigenem unverzüglich Corplife Lunch auf seinem Smartphone zu löschen und dem Partnerunternehmen die Löschung von Corplife Lunch schriftlich zu bestätigen, sofern das Partnerunternehmen eine Bestätigung der Löschung verlangt. Der User ist nicht berechtigt, Corplife Lunch zur Erfassung privater Daten und Belege zu benutzen.
4.2. Die Software Corplife Lunch ist ausschließliches geistiges Eigentum von Corplife. Der User verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was ihm, dem Partnerunternehmen oder Dritten die Nachahmung der Software Corplife Lunch, des Aufbaues von Corplife Lunch sowie der Darstellungsform einzelner Datenbankinhalte (Layout/Design) ermöglicht. Diese Verpflichtungen gelten uneingeschränkt auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem Partnerunternehmen. Der User haftet für Schäden, die durch von ihm zu vertretende Urheberrechtsverletzungen entstehen.
4.3. Der User anerkennt, dass Corplife Lunch nur als Unterstützung zum Management des steuerfreien Mittagszuschusses sowie zur Belegerfassung dient, keinesfalls aber eine sorgfältige Buchführung durch das Partnerunternehmen oder den User im Zusammenhang mit der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen ersetzen kann. Insbesondere ist der User verpflichtet, die den Mittagszuschussabrechnungen mit dem Partnerunternehmen zugrundeliegenden Originale (z.B. Rechnungen, Belege) aufzubewahren, um im Fall eines Eingabe-, Übertragungs- oder Softwarefehlers auf diese Originale zurückgreifen zu können.
4.4. Der User anerkennt, dass die von Corplife Lunch errechneten Beträge lediglich Näherungswerte darstellen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit haben. Insbesondere übernimmt Corplife keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass die von Corplife Lunch errechneten Beträge tatsächlich ersatzfähige Spesen im Verhältnis zum Partnerunternehmen darstellen.
5. Datenschutz und Verweis auf die Datenschutzerklärung
5.1. Corplife verpflichtet sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten und ihren Mitarbeitern die Einhaltung dieser Bestimmungen aufzuerlegen sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten. Der Unternehmenspartner gewährleistet die nach den einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
5.2. Corplife verarbeitet die Daten ihrer Unternehmenspartner (Ansprechpartner, Kontaktdaten, Unternehmen, Vertragsbedingungen) zu Erfüllung des jeweiligen Vertrags. Diese Daten werden für die Vertragslaufzeit und danach für die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist verarbeitet. In Bezug auf die Mitarbeiterdaten der Unternehmenspartner ist Corplife datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter und der Unternehmenspartner Verantwortlicher. Die diesen AGB beigefügte Auftragsverarbeitervereinbarung ist ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Details der Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von Corplife in der jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter https://www.corplife.at/datenschutz, zu entnehmen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Corplife hat die Software Corplife Lunch unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit erstellt. Corplife übernimmt aber keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte, für die Vollständigkeit der Software sowie die Fehlerfreiheit, Richtigkeit und Rechtskonformität der Spesenabrechnungen, sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Authentizität der Belege oder der Spesen selbst. Dies gilt insbesondere im Fall, dass der Ersatz von Spesen zwischen dem User und dem Partnerunternehmen strittig ist. Corplife haftet auch nicht für die Richtigkeit der Belegwiedergabe, die durch die in der Belegerfassung verwendete OCR-Software generiert wird.
6.2. Corplife ist bemüht, die Funktionsfähigkeit von Corplife Lunch sowie den technisch reibungslosen Ablauf der Nutzung durch den User sicherzustellen. Corplife haftet nicht dafür, dass die Software Corplife Lunch immer ohne Unterbrechung zugänglich ist, und dass alle gespeicherten Daten bei Bedarf abrufbar sind.
6.3. Jegliche Haftung von Corplife aus Gewährleistung, Schadenersatz, oder allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüchen aus der mangelhaften oder fehlerhaften Erbringung von Waren oder Dienstleistungen durch Kooperationspartner von Corplife wird ausgeschlossen. Allfällige Ansprüche gegenüber den Kooperationspartnern von Corplife bleiben hiervon unberührt.
6.4. Corplife ist bemüht, seine Partnerrestaurants mit größter Sorgfalt auszuwählen. Corplife übernimmt jedoch keine Gewähr und haftet nicht für die Menge oder Qualität der vom Partnerrestaurant angebotenen Speisen und Getränke oder der mit dem Restaurantbesuch verbundenen Serviceleistungen. Insbesondere übernimmt Corplife keine Gewähr und haftet nicht für die Einhaltung der gewerberechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften durch das Partnerrestaurant.
6.5. Corplife haftet nicht für direkte oder indirekte steuerliche Verpflichtungen, die durch die Zurverfügungstellung von Corplife durch die Verwendung von Corplife Lunch im In- oder Ausland entstehen können.
6.6. Eine Haftung von Corplife ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder besonders grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Schadenersatzansprüche des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, Unvermögen oder Unmöglichkeit der Leistung sowie eine Haftung für Folgeschäden und Schäden aus der Beratung bei der Nutzung von Corplife Lunch oder Schäden aus Software-Programmfehlern, weiters Schäden, die auf die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung von Corplife Lunch oder eines dahinterliegenden Software Programmes zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder besonders grober Fahrlässigkeit beruhen. Diese Haftungsbeschränkungen gilt ohne Ausnahme für Betriebsunterbrechungen, Daten- oder Informationsverlust, entgangenen Geschäftsgewinn, entgangene Geschäftsinformationen oder anderen finanziellen Verlust. In jedem Fall ist ein allfälliger Schadensbetrag auf das Zweifache des Jahresentgelts beschränkt, das das Partnerunternehmen für die Verwendung von Corplife Lunch nach dem Lizenzvertrag zu bezahlen hat. Corplife Lunch haftet nicht für Schäden, die aus einer fehlerhaften Internetverbindung resultieren.
6.7. Der Lizenzgeber schließt weiters jede direkte oder indirekte Haftung gegenüber dem Partnerunternehmen nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzrechtes aus.
6.8. Jedwede Schäden aus der unberechtigten Verwendung der Software Corplife Lunch sind vom Partnerunternehmen und dem User zu tragen. Diese haben auch für Kosten der rechtlichen Verteidigung solcher Ansprüche, die allenfalls gegen Corplife, das Partnerunternehmen oder den User selbst erhoben werden, aufzukommen.